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   OLG Brandenburg, 16.11.2022 - 1 Ws 92/22 (S)   

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https://dejure.org/2022,33842
OLG Brandenburg, 16.11.2022 - 1 Ws 92/22 (S) (https://dejure.org/2022,33842)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.11.2022 - 1 Ws 92/22 (S) (https://dejure.org/2022,33842)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. November 2022 - 1 Ws 92/22 (S) (https://dejure.org/2022,33842)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2022 - 1 Ws 92/22
    Ergibt sich die Gefährlichkeit eines Täters nicht aus dem Charakter der Anlasstaten, wovon vorliegend auszugehen ist, weil keine der angeklagten Taten die Eingangskriterien des § 63 StGB erfüllt, kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die zu befürchtende konkrete Ausgestaltung der künftig zu erwartenden Taten an (BGH, Urteil vom 12.06.2008 - 4 StR 140/08 -, NStZ 2008, 563:, Beschluss vom 22.02.2011 - 4 StR 635/10 -, NStZ-RR 2011, 202).
  • BGH, 12.06.2008 - 4 StR 140/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (lückenhafte Gesamtwürdigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2022 - 1 Ws 92/22
    Ergibt sich die Gefährlichkeit eines Täters nicht aus dem Charakter der Anlasstaten, wovon vorliegend auszugehen ist, weil keine der angeklagten Taten die Eingangskriterien des § 63 StGB erfüllt, kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die zu befürchtende konkrete Ausgestaltung der künftig zu erwartenden Taten an (BGH, Urteil vom 12.06.2008 - 4 StR 140/08 -, NStZ 2008, 563:, Beschluss vom 22.02.2011 - 4 StR 635/10 -, NStZ-RR 2011, 202).
  • BGH, 23.05.2018 - 2 StR 121/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2022 - 1 Ws 92/22
    Soweit die Staatsanwaltschaft darauf abstellt, dass die Rückfallfrequenz und die Häufigkeit der von der Angeklagten zu erwartenden Straftaten ihre Gefährlichkeit ergäben, lässt sie unberücksichtigt, dass sich die einzelnen von der Angeklagten begangenen und zu erwartenden Taten jeweils gegen unterschiedliche Geschädigte richteten (anders bei BGH, Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 121/18 -), mithin vorliegend der Aspekt der Tatserie nicht dazu führt, dass angenommen werden kann, dass durch die Taten bei den Opfern ein Gefühl der Macht- und Ausweglosigkeit bewirkt werde.
  • BGH, 26.06.2007 - 5 StR 215/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit; Schwere

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2022 - 1 Ws 92/22
    Die Unterbringung darf nicht angeordnet werden, wenn die wegen ihrer unbestimmten Dauer sehr belastende Maßnahme außer Verhältnis zu der Bedeutung der begangenen und zu erwartenden Taten stehen würde (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 5 StR 215/07, NStZ-RR 2007, 300, 301).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 789/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2022 - 1 Ws 92/22
    Er beherrscht auch die Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und gebietet, dass die Freiheit der Person nur beschränkt werden darf, soweit dies im öffentlichen Interesse unerlässlich ist (BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 789/13).
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